{"id":999,"date":"2023-06-12T10:55:40","date_gmt":"2023-06-12T08:55:40","guid":{"rendered":"https:\/\/risc.web-email.at\/?page_id=999"},"modified":"2025-09-04T11:43:08","modified_gmt":"2025-09-04T09:43:08","slug":"generalterms","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/risc.web-email.at\/en\/generalterms\/","title":{"rendered":"General Terms"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<div class=\"wp-block-buttons is-content-justification-center is-nowrap is-layout-flex wp-container-core-buttons-is-layout-12a27398 wp-block-buttons-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-button is-style-fill\"><a class=\"wp-block-button__link wp-element-button\" href=\"https:\/\/risc.web-email.at\/app\/uploads\/2023\/06\/38a-DE_Agile-AGB-RISC-Software-GmbH_final_Barrierefrei-8.3.21.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Agile AGB RISC Software GmbH DE<\/a><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link wp-element-button\" href=\"https:\/\/risc.web-email.at\/app\/uploads\/2023\/06\/38-AGB-RISC-Software-GmbH_final-1.3.22_Barrierefrei.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">AGB RISC Software GmbH DE<\/a><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link wp-element-button\" href=\"https:\/\/risc.web-email.at\/app\/uploads\/2023\/06\/39-General-Terms-of-Delivery-RISC-Software-GmbH_final_Barrierefrei-1.3.22.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">General Terms of Delivery RISC Software GmbH EN<\/a><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link wp-element-button\" href=\"https:\/\/risc.web-email.at\/app\/uploads\/2023\/06\/38a-EN_Agile-AGB-RISC-Software-GmbH_Barrierefrei.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Terms &amp; Conditions for Agile Software Development RISC Software GmbH EN<\/a><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<h2 class=\"has-text-align-left wp-block-heading\"><a><\/a>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen RISC Software GmbH<\/h2>\n\n<h3 class=\"has-text-align-left wp-block-heading is-style-default has-medium-font-size\">AGB in Textformat (DE) &#8211; 01. M\u00e4rz 2022<\/h3>\n<div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. Geltungsbereich<\/h3>\n\n\n\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr alle Rechtsgesch\u00e4fte und Auftr\u00e4ge, insbesondere f\u00fcr Forschungs- und Dienstleistungsauftr\u00e4ge, Gutachten, Sachverst\u00e4ndigent\u00e4tigkeit und Lieferungen, bei denen die RISC Software GmbH (im Folgenden \u201eRISC\u201c) Auftragnehmer ist, es sei denn Gegenteiliges ist ausdr\u00fccklich und schriftlich vereinbart. F\u00fcr Softwareentwicklung nach den Prinzipien des agilen Projektmanagements gelten die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Agile Softwareentwicklung.<\/p>\n\n\n\n<p>RISC wird ausschlie\u00dflich auf Basis dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen rechts-gesch\u00e4ftlich t\u00e4tig.<\/p>\n\n\n\n<p>Abweichende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers werden von RISC nicht anerkannt. RISC ist nicht verpflichtet, AGB der Auftraggeber zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen AGB die G\u00fcltigkeit derselben als ausdr\u00fcckliche Bedingung genannt ist.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2. Angebot<\/h3>\n\n\n\n<p>Angebote von RISC sind grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Dauer von 14 Tagen bindend; Angebote von RISC unterliegen stets den Regelungen dieser AGB.<\/p>\n\n\n\n<p>RISC verpflichtet sich die von ihr \u00fcbernommenen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers auszuf\u00fchren; eine Haftung oder Garantie f\u00fcr einen bestimmten Erfolg wird nicht gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Angebot sowie alle mit diesem in Zusammenhang stehenden Unterlagen, insbesondere Projektunterlagen, sind Eigentum von RISC und auch zu ihren Gunsten gesch\u00fctzt; Vervielf\u00e4ltigungen oder sonstige Verwertungen bzw. Bearbeitungen und Ab\u00e4nderungen derselben sind ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Angebots- und Projektunterlagen d\u00fcrfen ohne Zustimmung von RISC weder vervielf\u00e4ltigt noch Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie k\u00f6nnen jederzeit zur\u00fcckgefordert werden und sind RISC unverz\u00fcglich zur\u00fcckzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3. Vertragsschluss<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn RISC nach Erhalt der Bestellung auf Basis des Angebots von RISC eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung oder eine Lieferung abgesendet hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Enth\u00e4lt eine Auftragsbest\u00e4tigung von RISC \u00c4nderungen gegen\u00fcber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverz\u00fcglich schriftlich widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder m\u00fcndliche \u00c4u\u00dferungen sind nur ma\u00dfgeblich, wenn in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich zugesichert, trifft RISC generell und insbesondere hinsichtlich digitaler Leistungen und Waren mit digitalen Elementen keine Pflicht zur Aktualisierung (Updates) oder Herstellung einer bestimmten Kompatibilit\u00e4t. Dies gilt ebenso f\u00fcr verwendete Standardsoftware und Software in freier und quelloffener Lizenz gleicherma\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages einschlie\u00dflich der AGB bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung. Dies gilt auch f\u00fcr ein Abgehen dieses Schriftlichkeitsgebotes.<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00fcndliche Ausk\u00fcnfte, Nebenabreden sowie alle sonstigen Erkl\u00e4rungen und Zusagen von RISC gleich welcher Art, sind unwirksam, sofern sie nicht von RISC vor Vertragsabschluss schriftlich als vereinbart best\u00e4tigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Es steht RISC frei, den ihr erteilten Auftrag oder Teile davon Dritten zu \u00fcbertragen (Unterauftrag).<\/p>\n\n\n\n<p>Mitarbeiter von RISC sind nicht bevollm\u00e4chtigt, rechtsverbindliche Erkl\u00e4rungen, wie etwa Zusagen \u00fcber bestimmte Liefertermine, Erfolgsaussichten (von Forschungsprojekten) etc., abzugeben.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">4. Aufkl\u00e4rungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber hat daf\u00fcr zu sorgen, dass RISC, auch ohne deren besondere Aufforderung, alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden Kenntnis gegeben wird, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sein k\u00f6nnen. Dies gilt auch f\u00fcr die Unterlagen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die erst w\u00e4hrend der T\u00e4tigkeit von RISC bekannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei Leistungen und Vorleistungen, welche RISC vom Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellt werden, die Rechtsverh\u00e4ltnisse hinsichtlich dieser Leistungen und Vorleistungen so beschaffen sind, dass RISC nicht mit einem Eingriff in fremde Immaterialg\u00fcter-, Leistungsschutz-,\u00a0Know-how- und Bearbeitungsrechte konfrontiert wird. Der Auftraggeber h\u00e4lt RISC hinsichtlich derartiger wettbewerbs-, immaterialg\u00fcterrechtlicher und \u00e4hnlicher Aspekte schad- und klaglos und hat RISC insbesondere allenfalls entstehende Nachteile verschuldensunabh\u00e4ngig zu ersetzen. Korrespondierend dazu verpflichtet sich der Auftraggeber RISC unverz\u00fcglich darauf hinzuweisen, wenn Anspr\u00fcche wegen Verletzung von Immaterialg\u00fcter- oder sonstigen Leistungsschutzrechten im Raum stehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber sorgt daf\u00fcr, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erf\u00fcllung des Auftrages an seinem Gesch\u00e4ftssitz ein m\u00f6glichst ungest\u00f6rtes, dem raschen Fortgang des Leistungsprozesses f\u00f6rderliches Arbeiten erlauben.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber hat f\u00fcr die Einhaltung und Beobachtung aller f\u00fcr den Einsatz oder die Verwendung der Auftragsergebnisse relevanten sicherheitstechnischen, gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Bestimmungen, Vorschriften und Regelungen Sorge zu tragen und h\u00e4lt RISC diesbez\u00fcglich schad- und klaglos.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5. Preise<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager von RISC zuz\u00fcglich Verpackung, Verladung und Umsatzsteuer. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Geb\u00fchren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, tr\u00e4gt diese der Auftraggeber. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Auftraggeber gew\u00fcnschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Verpackung wird nur \u00fcber ausdr\u00fcckliche Vereinbarung zur\u00fcckgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung beh\u00e4lt sich RISC eine entsprechende Preis\u00e4nderung vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeit- punkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erh\u00f6hen, so ist RISC berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber tr\u00e4gt gegen Nachweis s\u00e4mtliche Auslagen wie Reise- und \u00dcbernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Die Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden dem Auftraggeber von RISC gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Haben die Parteien keine Vereinbarung \u00fcber die Verg\u00fctung einer Leistung von RISC getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umst\u00e4nden nach nur gegen eine Verg\u00fctung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die f\u00fcr diese Leistung \u00fcbliche Verg\u00fctung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von RISC f\u00fcr ihre Leistungen zum Zeitpunkt\u00a0der Leistungserbringung verlangten Verg\u00fctungss\u00e4tze als \u00fcblich.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">6. Lieferung<\/h3>\n\n\n\n<p>RISC ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erf\u00fcllung (Fertigstellung) m\u00f6glichst genau einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die angestrebten Erf\u00fcllungstermine k\u00f6nnen nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von RISC angegeben Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollst\u00e4ndig, insbesondere die von ihm akzeptiere Leistungsbeschreibung zur Verf\u00fcgung stellt\u00a0und\u00a0seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausma\u00df nachkommt. Lieferverz\u00f6gerungen und Kostenerh\u00f6hungen, die durch unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Angaben und Informationen bzw. zu Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen entstehen, sind von RISC nicht zu vertreten und k\u00f6nnen nicht zum Verzug von RISC f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Beh\u00f6rdliche und etwa f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Auftr\u00e4gen erforderliche Genehmigungen Dritter, sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verl\u00e4ngert sich der Termin f\u00fcr die Erbringung der Leistung entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabh\u00e4ngige Umst\u00e4nde, wie beispielsweise alle F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung des vereinbarten Liefer- bzw. Fertigstellungstermins behindern oder verz\u00f6gern, verl\u00e4ngert sich dieser jedenfalls um die Dauer dieser Umst\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p>Die in den vorstehend Punkten genannten Umst\u00e4nde, sind unverz\u00fcglich schriftlich zu dokumentieren und dem jeweils anderen Vertragsteil schriftlich zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p>Unverschuldete Betriebsst\u00f6rungen und Ereignisse h\u00f6herer Gewalt sowie andere Ereignisse au\u00dferhalb des Einflussbereiches von RISC, insbesondere auch Lieferverz\u00f6gerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten, berechtigen RISC unter Ausschluss von Gew\u00e4hrleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzanspr\u00fcchen zur Verl\u00e4ngerung der Lieferfristen oder, bei dauernden Leistungshindernissen, zur Aufhebung des Vertrages.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Arbeitspakete umfassen, ist RISC berechtigt Teillieferungen durchzuf\u00fchren und Teilrechnungen zu legen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch bei Teillieferungen. Versicherung des Liefergegenstandes erfolgt nur auf Rechnung und ausdr\u00fccklichen Auftrag des Auftraggebers.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Export des gekauften Liefergegenstandes ist der Auftraggeber verpflichtet, f\u00fcr die notwendigen Export- und Zollbewilligungen und dergleichen auf seine Kosten zu sorgen. RISC haftet nicht f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit der Ausfuhr des Liefergegenstandes. Sollten RISC durch die Versendung, den Transport oder den Export des Liefergegenstandes irgendwelche Aufwendungen oder Kosten entstehen, h\u00e4lt der Auftraggeber RISC diesbez\u00fcglich schad- und klaglos.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Lieferfrist beginnt mit dem sp\u00e4testen der nachstehenden Zeitpunkte:<\/p>\n\n\n\n<p>Datum der Auftragsbest\u00e4tigung<\/p>\n\n\n\n<p>Datum der Erf\u00fcllung aller dem Auftraggeber obliegenden technischen, kaufm\u00e4nnischen und sonstigen Voraussetzungen;<\/p>\n\n\n\n<p>Datum, an dem RISC eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:15px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>Im Falle eines Verzugs durch den Auftraggeber, welcher Art auch immer, ist RISC berechtigt Leistungen solange auszusetzen, solange der Verzug anh\u00e4lt; um diese Dauer verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist f\u00fcr RISC. Sollte der Verzug des Auftraggebers auch Auswirkungen in der Abwicklung von anderen Projekten von RISC haben, so ist RISC berechtigt zun\u00e4chst die anderen Projekte abzuwickeln, ohne dass dadurch Anspr\u00fcche, welcher Art auch immer, f\u00fcr den Auftraggeber entst\u00fcnden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">7. Abnahme<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Leistungen von RISC aufgrund von M\u00e4ngeln zu verweigern, die die Gesamtleistung nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen. Ein wesentlicher Mangel liegt dabei vor, wenn die Leistung nicht, und zwar auch in Teilen nicht verwendbar ist.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">8. Gefahren\u00fcbergang und Erf\u00fcllungsort<\/h3>\n\n\n\n<p>Risiko und Gefahr gehen mit der Entgegennahme der von RISC zu erbringenden Leistung oder Teilleistung ab Werk bzw. ab Lager auf den Auftraggeber \u00fcber, und zwar unabh\u00e4ngig von der vereinbarten Kostentragung.<\/p>\n\n\n\n<p>Erf\u00fcllungsort der Leistungen von RISC ist der Sitz von RISC.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">9. Aufstellung und Montage \/ Fertigstellung \/ Abnahme<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber hat auf seine Kosten zu \u00fcbernehmen und rechtzeitig folgende Leistungen zur Verf\u00fcgung zu stellen:<\/p>\n\n\n\n<p>alle Nebenarbeiten einschlie\u00dflich der dazu ben\u00f6tigten Fach- und Hilfskr\u00e4fte, um die Leistungserbringung durch RISC reibungslos zu erm\u00f6glichen,<\/p>\n\n\n\n<p>die f\u00fcr die Leistungserbringung durch RISC erforderlichen Bedarfsgegenst\u00e4nde,<\/p>\n\n\n\n<p>Energie (Druckluft, elektrische Versorgung etc.) und Wasser an der Verwendungsstelle einschlie\u00dflich der Anschl\u00fcsse sowie eine ausreichende Beleuchtung.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:15px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>Verz\u00f6gert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von RISC zu vertretende Umst\u00e4nde, so hat der Auftraggeber in angemessenem Umfang die Kosten f\u00fcr Wartezeit und zus\u00e4tzlich erforderliche Reisen von RISC oder des Montagepersonals zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Fertigstellung der vereinbarten (Teil)Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet diese abzunehmen. Erfolgt die Abnahme der Lieferung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Fertigstellung, so gilt die Abnahme nach Ablauf dieser zwei Wochen als erfolgt, es sei denn der Auftraggeber teilt schriftlich konkrete wesentliche M\u00e4ngel mit, die einer Abnahme entgegenstehen. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung &#8211; gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase &#8211; in Gebrauch genommen wird. Fertigstellung liegt dabei vor, wenn die Auftr\u00e4ge von RISC ausgef\u00fchrt sind oder nach Abschluss der Testphase. Eine Abnahme liegt zudem vor, wenn RISC einen Endbericht ggf. auch Pr\u00fcfbericht vorlegt oder eine Endpr\u00e4sentation erfolgt; bei Personaldienstleistungen, Schulungen, u.\u00e4. liegt die Abnahme unmittelbar nach Erbringung vor. Eine Abnahme der vereinbarten (Teil)Leistungen kann durch blo\u00df unwesentliche M\u00e4ngel nicht berechtigt verweigert werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">10. Zahlung<\/h3>\n\n\n\n<p>Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind 30 % des Preises bei Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung, weitere 20% bei halber Lieferzeit und der Rest bei Fertigstellung f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura f\u00e4llig. Dies gilt auch f\u00fcr Verrechnungsbetr\u00e4ge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen \u00fcber die urspr\u00fcngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabh\u00e4ngig von den f\u00fcr die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei an die Zahlstelle von RISC in der vereinbarten W\u00e4hrung zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber von RISC ist nicht berechtigt, Zahlungen, aus welchen Gr\u00fcnden immer, zur\u00fcckzuhalten oder aufzurechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem RISC \u00fcber sie verf\u00fcgen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Gesch\u00e4ften im Verzug, so kann RISC unbeschadet seiner sonstigen Rechte:<\/p>\n\n\n\n<p>die Erf\u00fcllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,<\/p>\n\n\n\n<p>s\u00e4mtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Gesch\u00e4ften f\u00e4llig stellen und f\u00fcr diese Betr\u00e4ge ab der jeweiligen F\u00e4lligkeit Verzugszinsen in der H\u00f6he von 1,25 % pro Monat verrechnen, sofern RISC nicht dar\u00fcberhinausgehende Kosten nachweist. Diese jedoch nur soweit als RISC dabei im Sinne der Schadensminderungspflicht, diese Kosten m\u00f6glichst gering h\u00e4lt und keine unn\u00f6tigen Kosten verursacht. <\/p>\n\n\n\n<p>In jedem Fall ist RISC berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">11. Schutz des geistigen Eigentums von RISC<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber ist verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass die im Rahmen des Auftrages von RISC erstellten Berichte, Gutachten, Organisationspl\u00e4ne, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen nur f\u00fcr die dem RISC bekannt gegebenen und objektiv erkennbaren Auftragszwecke verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Rechte \u2013 auch solche, die erst anl\u00e4sslich der Auftragsdurchf\u00fchrung entstehen \u2013 wie insbesondere Immaterialg\u00fcter-, Leistungsschutz-, Know-how-\u00a0und Bearbeitungsrechte verbleiben bei RISC. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr von RISC entwickelte Erfindungen\u00a0und\u00a0das\u00a0damit zusammenh\u00e4ngende Know-how.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei urheberrechtlich gesch\u00fctzten Leistungen von RISC, erh\u00e4lt der Auftraggeber erst mit der vollst\u00e4ndigen Bezahlung des geschuldeten Entgeltes ein Nutzungsrecht, und zwar eine Werknutzungsbewilligung hinsichtlich jener Nutzungsrechte, die sich zwangsweise aus diesem Vertrag ergeben. Jede dar\u00fcberhinausgehende\u00a0 Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von RISC.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verwendung der auftrags- gegenst\u00e4ndlichen Leistungen von RISC zu Werbezwecken bedarf der R\u00fccksprache und schriftlichen Zustimmung von RISC.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">12. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz<\/h3>\n\n\n\n<p>RISC ist verpflichtet, \u00fcber alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit seiner T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber RISC von dieser Verschwiegenheitspflicht entbindet oder gesetzliche Pflichten dem entgegenstehen. RISC ergreift ebenfalls die notwendigen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen, um den daten- schutzrechtlichen Vorgaben zur Geheimhaltung der personenbezogenen Daten Dritter zu entsprechen und dem Auftraggeber, als datenschutzrechtlich Verantwortlichen, diesbez\u00fcglich bei der Pflicht- erf\u00fcllung zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">13. M\u00e4ngelbeseitigung und Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n\n\n\n<p>Ausdr\u00fccklich festgehalten wird, dass f\u00fcr die Erreichung von bestimmten Forschungs- und Entwicklungszielen und F&amp;E &#8211; Ergebnissen von RISC keinerlei Gew\u00e4hrleistung \u00fcbernommen wird, sofern zwischen Auftraggeber und RISC schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Anspr\u00fcche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von RISC innerhalb angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel der f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erf\u00fcllen. Ein Anspruch auf allf\u00e4llige Versp\u00e4tungssch\u00e4den kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung von RISC zum Beweis am Mangel keine Ursache zu tragen, ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch setzt voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen M\u00e4ngel unverz\u00fcglich schriftlich angezeigt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle im Zusammenhang mit der M\u00e4ngelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. f\u00fcr Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen zu Lasten des Auftraggebers. F\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers sind die erforderlichen Vorleistungen durch den Auftraggeber unentgeltlich beizustellen, sodass es RISC ohne Behinderung erm\u00f6glichst wird, den Anspr\u00fcchen nach zu kommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird eine Ware von RISC auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung von RISC nur auf bedingungsm\u00e4\u00dfige und fachgerechte Ausf\u00fchrung.<\/p>\n\n\n\n<p>Von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen sind solche M\u00e4ngel, die aus nicht von RISC bewirkter Anordnung und Montage, ungen\u00fcgender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, \u00dcberbeanspruchung der Teile \u00fcber die von RISC angegebene Leistung, nachl\u00e4ssiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei M\u00e4ngeln, die auf vom Auftraggeber beigestelltes Material zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. RISC haftet auch nicht f\u00fcr Besch\u00e4digungen, die auf Handlungen Dritter, auf\u00a0atmosph\u00e4rische Entladungen, \u00dcberspannungen und chemische Einfl\u00fcsse zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Die Gew\u00e4hrleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem nat\u00fcrlichen Verschlei\u00df unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"font-size: 1.5rem;background-color: var(--risc-greywhite);color: initial\">Die Gew\u00e4hrleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von RISC der Auftraggeber selbst oder ein nicht ausdr\u00fccklich erm\u00e4chtigter Dritter an den gelieferten Gegenst\u00e4nden\u00a0\u00c4nderungen oder Instandsetzungen vornimmt.<\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Die Bestimmungen gelten sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr jedes Einstehen f\u00fcr M\u00e4ngel aus anderen Rechtsgr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt sechs Monate und beginnt mit der Abnahme. RISC hat die Wahl\u00a0zwischen\u00a0Verbesserung\u00a0oder Austausch der mangelhaften Leistung; f\u00fcr unwesentliche und unbehebbare oder nur mit wirtschaftlich nicht vern\u00fcnftigem Aufwand behebbare M\u00e4ngel steht RISC auch das Recht zur Zahlung eines angemessenen Preisnachlasses zu.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">14. Haftung<\/h3>\n\n\n\n<p>RISC haftet nur f\u00fcr zumindest grob fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den und in jedem Fall nur bis zur H\u00f6he des Auftragswertes. Dar\u00fcberhinausgehende\u00a0Haftungen, insbesondere Haftungen f\u00fcr mittelbare und indirekte Sch\u00e4den (insb. Mangelfolgesch\u00e4den oder entgangene Gewinne) sind ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Werden f\u00fcr die Leistungserbringung kommerzielle EDV-Programme eingesetzt, so wird von RISC keine Gew\u00e4hrleistung bzw. Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den bei Programmfehlern bzw. sonstigen\u00a0Softwarefehlern oder Aktualisierungspflichten \u00fcbernommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Nichteinhaltung allf\u00e4lliger Bedingungen f\u00fcr Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der beh\u00f6rdlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">15. Beendigung der Vertragsbeziehung, R\u00fccktritt vom Vertrag<\/h3>\n\n\n\n<p>Leistungen und Projekte gelten nach Abnahme bzw. Zusendung eines Endberichts ggf. auch Pr\u00fcfberichts oder Endpr\u00e4sentation, u.\u00e4. oder bei Personaldienstleistungen, Schulungen, u.\u00e4. unmittelbar nach Erbringung der vereinbarten Umf\u00e4nge als abgeschlossen. Allf\u00e4llige Nachbesserungsarbeiten m\u00fcssen schriftlich gesondert vereinbart werden oder neu angeboten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Kann der Auftraggeber die Voraussetzungen f\u00fcr eine Ausf\u00fchrung nicht schaffen, kann RISC die weitere Ausf\u00fchrung ablehnen. Wird die Ausf\u00fchrung durch Umst\u00e4nde verhindert, die in der Sph\u00e4re des Auftraggebers liegen oder lehnt dieser die Werksausf\u00fchrung ab, so beh\u00e4lt RISC den Anspruch auf Entgelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von RISC m\u00f6glich. Ist RISC mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angelaufenen Kosten eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojekts zu verrechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>RISC ist berechtigt, das Vertragsverh\u00e4ltnis vorzeitig aus wichtigem Grund, der eine weitere Zusammenarbeit\u00a0unzumutbar\u00a0macht, aufzul\u00f6sen (au\u00dferordentliche\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 K\u00fcndigung), insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<p>bei Insolvenzer\u00f6ffnung oder Abweisung mangels Masse und einfachen Zahlungsverzugs; oder<\/p>\n\n\n\n<p>bei Verzug mit einer Zahlung trotz qualifizierter Mahnung (angemessener Nachfristsetzung mit R\u00fccktrittsandrohung), sofern der Zahlungsverzug nicht einen v\u00f6llig untergeordneten Leistungsumfang betrifft; oder<\/p>\n\n\n\n<p>wenn eine vereinbarte oder notwendige Mitwirkung des Auftraggebers, in welchem Umfang auch immer, trotz Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist mit R\u00fccktrittsandrohung bei nicht Erf\u00fcllung unterbleibt; oder<\/p>\n\n\n\n<p>wenn der Auftraggeber rechtsgrundlos versucht den Vertag aufzul\u00f6sen, insbesondere indem er eine unberechtigte K\u00fcndigung oder Aufl\u00f6sung des Vertrags ausspricht; oder<\/p>\n\n\n\n<p>wenn die vereinbarten Geheimhaltungen oder das Abwerbeverbot nicht zur G\u00e4nze eingehalten werden; oder<\/p>\n\n\n\n<p>wenn der Auftraggeber gegen derart zentrale Vertragsbestimmungen und Verhaltensregeln verst\u00f6\u00dft, die es RISC unm\u00f6glich macht, die weitere Zusammenarbeit aufrecht zu erhalten, dazu geh\u00f6rt nicht nur das de facto Unm\u00f6glich machen der Leistungserbringung in der Sache, sondern auch diskriminierendes oder abwertendes Verhalten gegen Mitarbeiter von RISC.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">16. Loyalit\u00e4t<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Vertragsteile (Auftraggeber und RISC) verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t. Sie werden daher jede Abwerbung und Besch\u00e4ftigung, auch \u00fcber Dritte, von Mitarbeitern des jeweils anderen, die an der Realisierung der Auftr\u00e4ge gearbeitet haben, w\u00e4hrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen versto\u00dfende Vertragsteil ist verpflichtet, einen pauschalierten Schadenersatz in der H\u00f6he eines Brutto-Jahresgehaltes des betreffenden Mitarbeiters an den anderen Vertragsteil zu zahlen; der Ersatz eines dar\u00fcberhinausgehenden Schadens bleibt davon <a><\/a>unber\u00fchrt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">17. Irrtum \/ laesio enormis<\/h3>\n\n\n\n<p>Dem Auftraggeber sind die Leistungen und Qualit\u00e4ten von RISC bekannt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber verzichtet darauf, soweit nach zwingendem Recht zul\u00e4ssig, den mit RISC geschlossenen Vertrag anzufechten und eine Anpassung oder Aufhebung geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Anspr\u00fcche aus Verk\u00fcrzung \u00fcber die H\u00e4lfte werden ausgeschlossen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">18. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n\n\n\n<p>RISC beh\u00e4lt sich das Eigentum an s\u00e4mtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Rechnungsbetr\u00e4ge zuz\u00fcglich Zinsen und Kosten vor. Ein Eigentumsvorbehalt des Auftraggebers wird nicht anerkannt. Der Auftraggeber tritt hiermit an RISC zur Sicherung von deren Forderungen seine Forderung aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder ver\u00e4ndert wurde, ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen B\u00fcchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat der Auftraggeber RISC die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle f\u00fcr seine Forderungseinziehung ben\u00f6tigten Angaben und Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pf\u00e4ndung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von RISC hinzuweisen und diese unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen. Auch im Falle von teilbaren Leistungen bleibt der Eigentumsvorbehalt am Gesamtprodukt bis zur Zahlung des gesamten Auftragswertes aufrecht.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">19. Versand von E-Mails<\/h3>\n\n\n\n<p>Es wird ausdr\u00fccklich zugestimmt, dass RISC den Auftraggeber durch Newsletter \u00fcber Veranstaltungen und Dienstleistungen von RISC per Mail informieren darf. Die Zustimmung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">20. Sonstiges<\/h3>\n\n\n\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der \u00fcbrige Inhalt dieses Vertrags nicht ber\u00fchrt. Die Vertragsteile werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen rechtlich und wirtschaftlich m\u00f6glichst nahekommt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">21. Schlussbestimmungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Als Gerichtsstand vereinbaren gilt das sachlich zust\u00e4ndige Gericht in Linz, wobei RISC berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, sofern ein anderer Gerichtsstand gegeben ist, anh\u00e4ngig zu machen. F\u00fcr alle Streitigkeiten gilt \u00f6sterreichisches Recht, wobei ausdr\u00fccklich die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Schriftlichkeitserfordernis gem\u00e4\u00df diesen AGB wird entsprochen, wenn eine Erkl\u00e4rung per E-Mail abgegeben wird, wobei f\u00fcr den Zugang dieser Erkl\u00e4rung, die gem\u00e4\u00df ECG vorgesehenen Bestimmungen gelten.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:65px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h3 class=\"has-text-align-center wp-block-heading is-style-v2-telegrafico\">Agile AGB in Textformat (DE)<\/h3>\n\n\n\n<h2 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Agile Softwareentwicklung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\"><strong>RISC Software GmbH<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\"><strong>08 March 2021<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. <strong>Geltungsbereich<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Agile Softwareentwicklung (im Folgenden \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr alle Rechtsgesch\u00e4fte und Auftr\u00e4ge, bei denen die RISC Software GmbH (im Folgenden \u201eRISC\u201c) Auftragnehmer ist und die Softwareentwicklung nach den Prinzipien des agilen Projektmanagements durchgef\u00fchrt werden soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese AGB kommen daher dann zur Anwendung, wenn (i) ausdr\u00fccklich auf sie verwiesen wird, (ii) ausdr\u00fccklich die &#8220;agile&#8221; Projektumsetzung vereinbart ist oder (iii) sich aus dem Vertragsinhalt oder den sonstigen Umst\u00e4nden ergibt, dass die Leistungserbringung durch RISC nach den Prinzipien des agilen Projektmanagements im Sinne des Manifests f\u00fcr Agile Softwareentwicklung (www.agilemanifesto.org\/) erfolgen soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Geltungsbereich dieser AGB wird RISC ausschlie\u00dflich auf Basis dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u00a0rechts\u00adgesch\u00e4ftlich t\u00e4tig.<\/p>\n\n\n\n<p>Abweichende allgemeine Gesch\u00e4fts\u00adbedingungen des Auftraggebers werden von RISC nicht anerkannt. RISC ist nicht verpflichtet, AGB des Auftraggebers zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in den AGB des Auftragsgebers die G\u00fcltigkeit derselben als ausdr\u00fcckliche Bedingung genannt ist.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2. <strong>Allgemein zur agilen Softwareentwicklung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Ziel des agilen Projektmanagements ist die Beherrschung der Komplexit\u00e4t der Softwareentwicklung durch eine weitgehende Selbstorganisation des Entwicklungsteams ohne eine konkrete Vorgabe der zu liefernden Software und deren Kosten durch den Auftraggeber. In einer Vielzahl \u00fcberschaubarer Leistungsabschnitte (sogenannte &#8220;Sprints&#8221;) wird im Projektverlauf in enger Abstimmung der Vertragsparteien die zu Projektbeginn nur grob definierte Software (&#8220;Produkt-Vision&#8221;) erstellt.<\/p>\n\n\n\n<p>RISC schuldet im Rahmen der agilen Softwareentwicklung daher kein von Beginn an bestimmtes Werk im Sinne einer konkret definierten Software, sondern lediglich die sorgf\u00e4ltige Erbringung von Programmierleistungen im Rahmen der einzelnen Entwicklungsschritte des Projekts unter engmaschiger Mitwirkung und Kontrolle des Auftraggebers. Insofern ist die Ausf\u00fchrungsverantwortung bei der agilen Softwareentwicklung zwischen RISC und dem Auftraggeber geteilt, was als zentrale Auslegungsmaxime f\u00fcr die Vertragsbeziehung zwischen RISC und dem Auftraggeber (einschlie\u00dflich dieser AGB) zu ber\u00fccksichtigen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern f\u00fcr einzelne Rechtsfragen keine ausdr\u00fccklichen Regelungen zwischen RISC und dem Auftraggeber bestehen, gelangen im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen zum Dienstvertrag zur erg\u00e4nzenden Anwendung, wobei RISC die Rechte und Pflichten des Dienstnehmers wahrzunehmen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Die vorliegenden AGB wurden in Orientierung an die Begrifflichkeiten und den Ablauf der sogenannten &#8220;Scrum&#8221;-Methode erstellt, finden allerdings mangels anderslautender Bestimmungen auf s\u00e4mtliche Methoden agiler Softwareentwicklung sinngem\u00e4\u00dfe Anwendung. Ist zwischen den Vertragsparteien kein bestimmtes Verfahrensmodell agiler Softwareentwicklung vereinbart, so gilt im Zweifel die &#8220;Scrum&#8221;-Methode als vereinbart.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3. Angebot<\/h3>\n\n\n\n<p>Angebote von RISC zur Umsetzung agiler Softwareprojekte unterliegen stets den Regelungen dieser AGB.<\/p>\n\n\n\n<p>Angebote von RISC sind grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Dauer von 14 Tagen bindend und stehen dabei stets unter dem Vorbehalt nachtr\u00e4glicher Anpassungen im Rahmen der agilen Projektumsetzung.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern das Angebot nicht ausdr\u00fccklich Abweichendes bestimmt, beschr\u00e4nkt sich die Verbindlichkeit von Angeboten im Geltungsbereich dieser AGB stets auf die Einf\u00fchrungs- bzw. Konzeptionsphase des Projekts (bei RISC regelm\u00e4\u00dfig bezeichnet als &#8220;Finalisierung des L\u00f6sungskonzepts&#8221;). Angaben betreffend die Implementierungsphase (z.B. den &#8220;Scrum&#8221;) sowie alle weiteren vorgesehenen Projektabschnitte (z.B. die Weiterentwicklungsphase) sind im Zweifel stets als unverbindlich anzusehen und es entstehen dem Auftraggeber daraus keinerlei Rechtsanspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<p>Angebote von RISC beziehen sich im Geltungsbereich dieser AGB stets auf die Erbringung spezialisierter Programmierleistungen im Rahmen der agilen Projektumsetzung zur bestm\u00f6glichen Verwirklichung bzw. Ann\u00e4herung der vom Auftraggeber vorgegebenen Produkt-Vision. RISC verpflichtet sich dabei, die von ihr \u00fcber\u00adnommenen Programmierleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers auszuf\u00fchren; eine Haftung oder Garantie f\u00fcr einen bestimmten Erfolg hinsichtlich des Gesamtprodukts oder der am Ende einzelner Leistungsabschnitte (Sprints) zu liefernden Produktabschnitte (&#8220;Produkt-Inkremente&#8221;) wird nicht gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich zugesichert, trifft RISC generell und insbesondere hinsichtlich digitalen Leistungen und Waren mit digitalen Elementen keine Pflicht zur Aktualisierung (Updates) oder Herstellung einer bestimmten Kompatibilit\u00e4t. Dies gilt ebenso f\u00fcr verwendete Standardsoftware und Software in freier und quelloffener Lizenz gleicherma\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Angebot sowie alle mit diesem in Zusammenhang stehenden Unterlagen, insbesondere Projektunterlagen, sind Eigentum von RISC und auch zu ihren Gunsten gesch\u00fctzt; Vervielf\u00e4ltigungen oder sonstige Verwertungen bzw. Bearbeitungen und Ab\u00e4nderungen derselben sind ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Angebots- und Projektunterlagen d\u00fcrfen ohne Zustimmung von RISC weder vervielf\u00e4ltigt noch Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden.\u00a0 Sie k\u00f6nnen jederzeit zur\u00fcckgefordert werden und sind RISC unverz\u00fcglich zur\u00fcckzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">4. Vertragsschluss<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn RISC nach Erhalt der Bestellung auf Basis des Angebots von RISC eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung oder eine Lieferung abgesendet hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Enth\u00e4lt eine Auftragsbest\u00e4tigung von RISC \u00c4nderungen gegen\u00fcber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverz\u00fcglich schriftlich widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. ent\u00adhaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder m\u00fcndliche \u00c4u\u00dferungen sind nur ma\u00dfgeblich, wenn in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages einschlie\u00dflich der AGB bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung. Dies gilt auch f\u00fcr ein Abgehen dieses Schriftlichkeitsgebotes.<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00fcndliche Ausk\u00fcnfte, Nebenabreden sowie alle sonstigen Erkl\u00e4rungen und Zusagen von RISC gleich welcher Art, sind unwirksam, sofern sie nicht von RISC vor Vertragsabschluss schriftlich als vereinbart best\u00e4tigt werden<\/p>\n\n\n\n<p>Es steht RISC frei, den ihr erteilten Auftrag oder Teile davon Dritten zu \u00fcbertragen (Unterauftrag).<\/p>\n\n\n\n<p>Mitarbeiter von RISC sind nicht bevollm\u00e4chtigt, rechtsverbindliche Erkl\u00e4rungen, wie etwa\u00a0\u00a0\u00a0 Zusagen \u00fcber bestimmte Liefertermine, Erfolgsaussichten etc., abzugeben.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5. <strong>Aufkl\u00e4rungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber erkennt an, dass die erfolgreiche Projektumsetzung im Rahmen des agilen Projektmanagements in besonderem Ma\u00dfe von seiner proaktiven Mitwirkung in jeder Phase des Projekts abh\u00e4ngt und ihn insofern eine Ausf\u00fchrungsverantwortung trifft.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vertragsparteien werden spezifische Mitwirkungspflichten des Auftraggebers vereinbaren. Der Auftraggeber hat dar\u00fcber hinaus aber daf\u00fcr zu sorgen, dass RISC, auch ohne besondere Aufforderung oder vertragliche Vereinbarung, alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages notwendigen Daten und Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden Kenntnis gegeben wird, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sein k\u00f6nnen. Dies gilt im Besonderen auch f\u00fcr jene Daten, Unterlagen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die erst w\u00e4hrend der agilen Projektumsetzung bekannt bzw. relevant werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Fordert RISC im Rahmen der Projektumsetzung bestimmte Mitwirkungen, Anweisungen oder Genehmigungen vom Auftraggeber an und werden diese nicht innerhalb der von RISC genannten, angemessenen Frist erbracht, so gelten s\u00e4mtliche RISC treffenden Warn- und Hinweispflichten als erf\u00fcllt und die anschlie\u00dfende eigenm\u00e4chtige Umsetzung des betroffenen Entwicklungsschritts durch RISC als ausdr\u00fccklich vom Auftraggeber genehmigt. In dringenden F\u00e4llen, insbesondere wenn ansonsten die Erreichung vorgegebener Entwicklungsziele (z.B. Produkt-Inkremente) gef\u00e4hrdet w\u00e4re, kann auch eine Reaktionszeit von wenigen Stunden angemessen sein und von RISC verlangt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Rechtswirkungen nach dem vorstehenden Punkt treten auch dann ein, wenn der Auftraggeber zu irgendeinem Zeitpunkt w\u00e4hrend der Projektumsetzung notwendige Aufkl\u00e4rungen oder Anweisungen unterl\u00e4sst, obwohl der Auftraggeber davon Kenntnis erlangt oder den Verdacht hegt, dass RISC auf Basis unzutreffender Annahmen agiert, einzelne Umsetzungsschritte nicht den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen oder die Projektumsetzung durch RISC sonst in die &#8220;falsche Richtung&#8221; l\u00e4uft.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei Leistungen und Vorleistungen, welche RISC vom Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellt werden, die Rechtsverh\u00e4ltnisse hinsichtlich dieser Leistungen und Vorleistungen so beschaffen sind, dass RISC nicht mit einem Eingriff in fremde Immaterialg\u00fcter-, Leistungsschutz-, Know-how- und Bearbeitungsrechte konfrontiert wird. Der Auftraggeber h\u00e4lt RISC hinsichtlich derartiger wettbewerbs-, immaterialg\u00fcterrechtlicher und \u00e4hnlicher Aspekte schad- und\u00a0\u00a0 klaglos und\u00a0hat\u00a0RISC\u00a0insbesondere allenfalls entstehende Nach\u00adteile verschuldensunabh\u00e4ngig zu ersetzen. Korrespondierend dazu verpflichtet sich der Auftraggeber RISC unverz\u00fcglich darauf hinzuweisen, wenn Anspr\u00fcche wegen Verletzung von Immaterialg\u00fcter- oder sonstigen Leistungs\u00adschutz\u00adrechten im Raum stehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber sorgt daf\u00fcr, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erf\u00fcllung des Auftrages an seinem Gesch\u00e4ftssitz ein m\u00f6glichst ungest\u00f6rtes, dem raschen Fortgang des Leistungsprozesses f\u00f6rderliches Arbeiten erlauben.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber hat f\u00fcr die Einhaltung und Beobachtung aller f\u00fcr den Einsatz oder die Verwendung der Auftragsergebnisse relevanten sicherheitstechnischen, gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Bestimmungen, Vorschriften und Regelungen Sorge zu tragen und h\u00e4lt RISC diesbez\u00fcglich schad- und klaglos.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle eines Zeitverlustes im Rahmen der Projektumsetzung, der aufgrund der Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt festgelegten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entsteht, werden vereinbarte Termine oder Zeitr\u00e4ume (z.B. die Dauer eines Sprints) auf Wunsch von RISC entsprechend verl\u00e4ngert.\u00a0 Zudem gehen jeglicher Mehraufwand und Sch\u00e4den, die dadurch entstehen, dass die Mitwirkungspflichten dieses Abschnittes nicht oder nicht rechtzeitig eingehalten wurden, vollst\u00e4ndig zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">6. Product Owner<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber hat gegen\u00fcber RISC unverz\u00fcglich nach Vertragsabschluss einen &#8220;Product Owner&#8221; zu benennen, der mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist, um eigenm\u00e4chtig und unmittelbar (d.h. ohne Verz\u00f6gerung durch interne Freigabemechanismen beim Auftraggeber) Projektumsetzungsentscheidungen zu treffen. Der Auftraggeber kann sich gegen\u00fcber RISC nicht darauf berufen, der Product Owner w\u00e4re zur Aus\u00fcbung einzelner Gestaltungsrechte im Zuge der agilen Projektumsetzung nicht berechtigt gewesen, solange diese innerhalb der Grenzen des Vertragsgegenstandes liegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Product Owner stellt gegen\u00fcber RISC die zentrale Ansprechperson f\u00fcr s\u00e4mtliche Angelegenheiten der Projektumsetzung dar. Erkl\u00e4rungen des bzw. gegen\u00fcber dem Product Owner gelten als rechtswirksame Erkl\u00e4rungen des bzw. an den Auftraggeber respektive.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Product Owner obliegt die proaktive und regelm\u00e4\u00dfige Kontrolle der von RISC geleisteten Arbeiten und die Kommunikation des Projektverlaufs gegen\u00fcber dem Auftraggeber. Auf Einladung von RISC nimmt der Product Owner, oder ein von diesem gestellter umfassend berechtigter Vertreter, an s\u00e4mtlichen Projektsteuerungs-Meetings (z.B. Sprint Planning Meeting oder Sprint Retrospektive) teil und steht RISC dar\u00fcber hinaus in angemessenem Umfang zur Konsultation und Mitwirkung zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Sch\u00e4den, Verz\u00f6gerungen oder M\u00e4ngel, die dadurch entstehen, dass der Product Owner seine Teilnahme-, Kontroll-, Kommunikations- oder sonstigen Mitwirkungspflichten vernachl\u00e4ssigt, hat RISC nicht einzustehen und gehen diese vollst\u00e4ndig zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">7. Entwicklungsteam<\/h3>\n\n\n\n<p>RISC stellt f\u00fcr die Projektumsetzung ein fachlich geeignetes Entwicklungsteam zur Verf\u00fcgung, dessen Zusammensetzung der alleinigen Diskretion von RISC obliegt. RISC kann die Zusammensetzung des Entwicklungsteams jederzeit anpassen, ohne dar\u00fcber mit dem Auftraggeber R\u00fccksprache halten zu m\u00fcssen. Solche \u00c4nderungen sind f\u00fcr jeden Leistungsabschnitt (z.B. f\u00fcr jeden Sprint) oder sogar w\u00e4hrend einzelner Leistungsabschnitte m\u00f6glich, wobei RISC innerhalb einzelner Leistungsabschnitte um die Erhaltung einer personellen Kontinuit\u00e4t bem\u00fcht ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des Entwicklungsteams arbeiten selbstorganisiert und gegen\u00fcber dem Auftraggeber weisungsunabh\u00e4ngig. Insbesondere wird kein Dienstverh\u00e4ltnis zwischen einzelnen Mitgliedern des Entwicklungsteams und dem Auftraggeber begr\u00fcndet.<\/p>\n\n\n\n<p>Erkl\u00e4rungen von oder gegen\u00fcber einzelnen Mitgliedern des Entwicklungsteams entfalten keinerlei Rechtswirkungen f\u00fcr RISC.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">8. Preise<\/h3>\n\n\n\n<p>Kostenvoranschl\u00e4ge oder Budgetplanungen von RISC sind unverbindlich. Werden in Ausnahmef\u00e4llen dennoch verbindliche Kostenvoranschl\u00e4ge oder Budgetplanungen vereinbart, sind diese im Zweifel auf die Konzeptions- bzw. Einf\u00fchrungsphase des Projekts (Finalisierung des L\u00f6sungskonzepts) beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit keine abweichende Verg\u00fctungsvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Leistungserbringung nach Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung \u00fcblichen Verg\u00fctungss\u00e4tzen von RISC. Werden Leistungen zu Festpreisen zugesagt, berechtigen unvorhersehbare, untypische oder in die Sph\u00e4re des Auftraggebers fallende Aufwandsmehrungen RISC zu entsprechenden einseitigen Verg\u00fctungsanpassungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Preise gelten zuz\u00fcglich aller Barauslagen, Nebenkosten im Rahmen der Leistungserbringung sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Geb\u00fchren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, tr\u00e4gt diese der Auftraggeber.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erh\u00f6hen, so ist RISC berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber tr\u00e4gt gegen Nachweis s\u00e4mtliche Auslagen wie Reise- und \u00dcbernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Die Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden dem Auftraggeber von RISC gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Haben die Parteien keine Vereinbarung \u00fcber die Verg\u00fctung einer Leistung von RISC getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umst\u00e4nden nach nur gegen eine Verg\u00fctung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die f\u00fcr diese Leistung \u00fcbliche Verg\u00fctung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von RISC f\u00fcr seine Leistungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verlangten Verg\u00fctungss\u00e4tze als \u00fcblich.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">9. Lieferung<\/h3>\n\n\n\n<p>RISC ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erf\u00fcllung (inklusive aller Leistungsabschnitte, wie z.B. Sprints) m\u00f6glichst genau einzuhalten. Der Auftraggeber erkennt jedoch an, dass im Rahmen von agilen Softwareprojekten naturgem\u00e4\u00df laufend terminliche Anpassungen erforderlich werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Termine zur Leistungserbringung k\u00f6nnen auf Seiten von RISC nur durch einen dem Auftraggeber bekanntgegebenen Ansprechpartner oder die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zugesagt werden. Termine sind schriftlich festzulegen. Von dieser Verpflichtung kann nur bei Wahrung der Schriftform abgewichen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Leistungstermine f\u00fcr einzelne Produktabschnitte (Produkt-Inkremente) oder die Gesamtleistung sind im Zweifel stets unverbindlich. Produktabschnitte, die f\u00fcr einen bestimmten Leistungsabschnitt (z.B. Sprint) vorgesehen waren, gelten daher jedenfalls auch dann als rechtzeitig erbracht, wenn diese im dem urspr\u00fcnglich geplanten Leistungsabschnitt unmittelbar nachfolgenden Leistungsabschnitt erbracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Beh\u00f6rdliche und etwa f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Auftr\u00e4gen erforderliche Genehmigungen Dritter, sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verl\u00e4ngert sich der Termin f\u00fcr die Erbringung der Leistung entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>Leistungsverz\u00f6gerungen oder Kostenerh\u00f6hungen aufgrund unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabh\u00e4ngiger Umst\u00e4nde, wie z.B. h\u00f6here Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Anordnungen, allgemeine St\u00f6rungen der Telekommunikation usw.), sowie aufgrund von Umst\u00e4nden im Einflussbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verz\u00f6gerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat RISC nicht zu vertreten und berechtigen RISC, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und eine entsprechende Preisanpassung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Umst\u00e4nde in den vorstehend genannten Punkten sind unverz\u00fcglich schriftlich zu dokumentieren und dem jeweils anderen Vertragsteil schriftlich zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p>Unverschuldete Betriebsst\u00f6rungen und Er\u00adeignisse h\u00f6herer Gewalt sowie andere Ereignisse au\u00dferhalb des Einflussbereiches von RISC, insbesondere auch Lieferverz\u00f6gerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten, berechtigen RISC unter Ausschluss von Gew\u00e4hrleistungs-, Irrtums-anfechtungs- und Schadenersatz\u00adanspr\u00fcchen zur Verl\u00e4ngerung der Lieferfristen oder, bei dauernden Leistungshindernissen, zur Auf\u00adhebung des Vertrages.<\/p>\n\n\n\n<p>RISC ist stets berechtigt, Teillieferungen durchzuf\u00fchren und Teilrechnungen zu legen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Lieferung (z.B. der Transport oder die Daten\u00fcbermittlung) erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch bei Teillieferungen. Versicherung des Liefergegenstandes erfolgt nur auf Rechnung und ausdr\u00fccklichen Auftrag des Auftraggebers.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Export des Liefergegenstandes ist der Auftraggeber\u00a0verpflichtet, f\u00fcr die notwendigen Export- und Zollbewilligungen und dergleichen auf seine Kosten zu sorgen. RISC haftet nicht f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit der Ausfuhr des Liefergegenstandes. Sollten RISC durch die Versendung, die \u00dcbermittlung, den Transport oder den Export des Liefergegenstandes irgendwelche Aufwendungen oder Kosten entstehen, h\u00e4lt der Auftraggeber RISC diesbez\u00fcglich schad- und klaglos.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle eines Verzugs durch den Auftraggeber, welcher Art auch immer, ist RISC berechtigt, Leistungen solange auszusetzen, solange der Verzug anh\u00e4lt; um diese Dauer verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist f\u00fcr RISC (auch f\u00fcr einzelne Leistungsabschnitte, wie z.B. Sprints). Sollte der Verzug des Auftraggebers auch Auswirkungen in der Abwicklung von anderen Projekten von RISC haben, so ist RISC berechtigt, zun\u00e4chst die anderen Projekte abzuwickeln, ohne dass dadurch Anspr\u00fcche, welcher Art auch immer, f\u00fcr den Auftraggeber entst\u00fcnden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">10. Gefahren\u00fcbergang und Erf\u00fcllungsort<\/h3>\n\n\n\n<p>Risiko und Gefahr gehen mit der Freigabe (siehe sogleich unten) der von RISC zu erbringenden Leistung oder Teilleistung auf den Auftraggeber \u00fcber, und zwar unabh\u00e4ngig von der vereinbarten Kostentragung.<\/p>\n\n\n\n<p>Erf\u00fcllungsort der Leistungen von RISC ist der Sitz von RISC.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">11. Abnahme und Freigabe der Leistungen<\/h3>\n\n\n\n<p>RISC \u00fcbergibt dem Auftraggeber die Ergebnisse der abgeschlossenen Leistungsabschnitte (z.B. Sprints) als selbst\u00e4ndige Teilleistungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach jedem Leistungsabschnitt erfolgt eine unverz\u00fcgliche Pr\u00fcfung durch den Product Owner, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgem\u00e4\u00df erbracht wurden. Wurden die Leistungen im Wesentlichen vertragsgem\u00e4\u00df erbracht, hat der Product Owner die Leistungen unverz\u00fcglich freizugeben und ist der Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme nicht berechtigt. Unwesentliche M\u00e4ngel oder Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Freigabe bzw. Abnahme.<\/p>\n\n\n\n<p>Erachtet der Product Owner die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgem\u00e4\u00df, so hat er seine Beanstandungen RISC unverz\u00fcglich (und l\u00e4ngstens binnen drei Arbeitstagen) mitzuteilen. Erhebt der Auftraggeber nicht unverz\u00fcglich Beanstandungen, gilt die Freigabe als stillschweigend erteilt und die weitere Projektumsetzung wird wie geplant fortgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Beanstandet der Product Owner Leistungen fristgem\u00e4\u00df und sind die Beanstandungen berechtigt, wird der Auftragnehmer die Beanstandungen in dem n\u00e4chsten geeigneten Sprint ber\u00fccksichtigen. Au\u00dfer in F\u00e4llen krass grober Verletzung der beruflichen Sorgfalt durch RISC wird der Aufwand zur Behebung von Beanstandungen in voller H\u00f6he in Rechnung gestellt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">12. Tests<\/h3>\n\n\n\n<p>Wurde f\u00fcr die Leistungs\u00fcberpr\u00fcfung im Rahmen der Freigabe und Abnahme durch den Auftraggeber die Durchf\u00fchrung von Tests vereinbart, gelten die folgenden Bedingungen:<\/p>\n\n\n\n<p>Auf Wunsch von RISC \u00fcbernimmt es der Auftraggeber als selbst\u00e4ndige Pflicht, bei der \u00dcberpr\u00fcfung der von RISC abschlie\u00dfend erbrachten Leistungen auf ihre Vertragsgem\u00e4\u00dfheit unentgeltlich mitzuwirken (Test). Der Aufwand von RISC f\u00fcr Tests wird gesondert nach den vereinbarten bzw. sonst bei RISC \u00fcblichen Verg\u00fctungss\u00e4tzen verrechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>RISC wird mit dem Auftraggeber rechtzeitig vor der Durchf\u00fchrung des Tests das Testverfahren, den Ort, die Zeit sowie die bei dem Test vom Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungshandlungen abstimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen des Tests wird ein schriftliches Testprotokoll erstellt, in dem der Ort, die Zeit, die technischen Umst\u00e4nde des Tests, das Testergebnis sowie die Teilnehmer an dem Test festgehalten werden. Der Auftraggeber wird im Rahmen des Tests die Leistungen auf ihre Vertragsgem\u00e4\u00dfheit pr\u00fcfen und f\u00fcr ihn erkennbare nachteilige Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in das Protokoll aufnehmen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gibt der Auftraggeber von ihm im Rahmen des Tests erkannte oder infolge grober Fahrl\u00e4ssigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgem\u00e4\u00df erbracht. F\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber seiner Pflicht zur Teilnahme an dem Test nicht oder nicht vollst\u00e4ndig nachkommt, gelten die Leistungen als vertragsgem\u00e4\u00df erbracht, soweit keine Abweichungen vorliegen, die bei einer pflichtgem\u00e4\u00dfen Teilnahme erkennbar gewesen w\u00e4ren. RISC wird den Auftraggeber vor Beginn des Tests auf diese Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine etwaig bestehende weitere Obliegenheit des Auftraggebers, auf erkannte M\u00e4ngel hinzuweisen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">13. Zahlung<\/h3>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df der agilen Projektumsetzung findet auch die Verrechnung in Teilabschnitten statt. Die einen Leistungsabschnitt (z.B. Sprint) betreffende Verg\u00fctung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, mit Freigabe eines Leistungsabschnitts zur Zahlung f\u00e4llig. Die geleisteten Zahlungen sind Abschlagszahlungen auf die Gesamtverg\u00fctung, die nach Abschluss des Vertragsprojekts f\u00e4llig wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Endet das Vertragsverh\u00e4ltnis vorzeitig (egal aus welchem Grund), wird die Verg\u00fctung f\u00fcr s\u00e4mtliche bereits erbrachten Leistungen mit dem Wirksamwerden der Beendigung f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug frei an die Zahlstelle von RISC in der vereinbarten W\u00e4hrung zu leisten. Alle vertraglich vereinbarten Verg\u00fctungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber von RISC ist nicht berechtigt, Zahlungen, aus welchen Gr\u00fcnden immer, zur\u00fcckzuhalten oder aufzurechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem RISC \u00fcber sie verf\u00fcgen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Gesch\u00e4ften im Verzug, so kann RISC unbeschadet seiner sonstigen Rechte:<\/p>\n\n\n\n<p>die Erf\u00fcllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,<\/p>\n\n\n\n<p>s\u00e4mtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Gesch\u00e4ften f\u00e4llig stellen und f\u00fcr diese Betr\u00e4ge ab der jeweiligen F\u00e4lligkeit Verzugszinsen in der H\u00f6he von 1,25 % pro Monat verrechnen, sofern RISC nicht dar\u00fcber hinausgehende Kosten nachweist. Diese jedoch nur soweit als RISC dabei im Sinne der Schadensminderungspflicht, diese Kosten m\u00f6glichst gering h\u00e4lt und keine unn\u00f6tigen Kosten verursacht.<\/p>\n\n\n\n<p>In jedem Fall ist RISC berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">14. Schutz des geistigen Eigentums von RISC<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber ist verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass die im Rahmen des Auftrages von RISC erstellten Berichte, Gutachten, Organisationspl\u00e4ne, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen nur f\u00fcr die dem RISC bekannt gegebenen und objektiv erkennbaren Auftragszwecke verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Rechte \u2013 auch solche, die erst anl\u00e4sslich der Auftragsdurchf\u00fchrung entstehen \u2013 wie insbesondere Immaterialg\u00fcter-, Leistungsschutz-, Know-how- und Bearbeitungsrechte verbleiben bei RISC. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr von RISC entwickelte Erfindungen und das damit zusammenh\u00e4ngende Know-how. Insbesondere entstehen durch die Aus\u00fcbung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers keinerlei Rechte am Vertragsgegenstand; auf die Wahrnehmung gesetzlich entstandener Rechte wird zugunsten von RISC im gesetzlich zul\u00e4ssigen Ausma\u00df verzichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei urheberrechtlich gesch\u00fctzten Leistungen von RISC erh\u00e4lt der Auftraggeber erst mit der vollst\u00e4ndigen Bezahlung des geschuldeten Entgeltes ein Nutzungsrecht, und zwar eine Werknutzungsbewilligung hinsichtlich jener Nutzungsrechte, die sich zwangsweise aus dem Vertrag ergeben. Jede dar\u00fcber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung von RISC.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00dcbertragung der Nutzungsrechte erfolgt f\u00fcr die zuvor genannten Werke nach deren Erstellung und \u00dcbergabe an den Auftraggeber und erst in dem Zeitpunkt der vollst\u00e4ndigen Verg\u00fctungszahlung f\u00fcr die das Werk betreffenden Leistungsabschnitte durch den Auftraggeber. Bis zur vollst\u00e4ndigen Verg\u00fctungszahlung duldet RISC die Nutzung der Software durch den Auftraggeber widerruflich. RISC kann den Einsatz solcher Software, mit deren Verg\u00fctungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, f\u00fcr die Dauer des Verzuges widerrufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verwendung der auftrags\u00adgegenst\u00e4ndlichen Leistungen von RISC zu Werbezwecken bedarf der R\u00fccksprache und schriftlichen Zustimmung von RISC.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">15. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz<\/h3>\n\n\n\n<p>RISC ist verpflichtet, \u00fcber alle An\u00adgelegenheiten, die im Zusammenhang\u00a0\u00a0 mit\u00a0\u00a0 seiner\u00a0\u00a0 T\u00e4tigkeit\u00a0\u00a0 f\u00fcr\u00a0\u00a0 den\u00a0\u00a0 Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber RISC von dieser Verschwiegen\u00adheitspflicht entbindet oder gesetzliche Pflichten dem entgegenstehen. RISC ergreift ebenfalls die notwendigen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen, um den daten\u00adschutzrechtlichen Vorgaben zur Geheimhaltung der personenbezogenen Daten Dritter zu entsprechen und dem Auftraggeber, als datenschutzrechtlich Verantwortlichen, dies\u00adbez\u00fcglich bei der Pflicht\u00aderf\u00fcllung zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">16. M\u00e4ngelbeseitigung und Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n\n\n\n<p>Ausdr\u00fccklich festgehalten wird, dass RISC im Rahmen der agilen Projektumsetzung die sorgf\u00e4ltige Erbringung von Programmierleistungen schuldet und f\u00fcr die Beschaffenheit und Funktionalit\u00e4t des Vertragsgegenstandes keinerlei Gew\u00e4hrleistung \u00fcbernommen wird, sofern zwischen Auftraggeber und RISC schriftlich nichts Abweichendes vereinbart worden ist. F\u00fcr insofern dennoch bestehende Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gilt das Folgende:<\/p>\n\n\n\n<p>Anspr\u00fcche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von RISC innerhalb angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel der f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erf\u00fcllen. Ein Anspruch auf allf\u00e4llige Versp\u00e4tungssch\u00e4den kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die\u00a0 Beweislastumkehr,\u00a0 also\u00a0 die\u00a0 Ver\u00adpflichtung\u00a0 von RISC zum Beweis am Mangel keine Ursache zu tragen, ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch setzt voraus, dass der Auftraggeber RISC die aufgetretenen M\u00e4ngel unverz\u00fcglich schriftlich angezeigt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle im Zusammenhang mit der M\u00e4ngel\u00adbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. f\u00fcr Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen zu Lasten des Auftraggebers. F\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers sind die erforderlichen Vorleistungen durch den Auftraggeber unentgeltlich beizustellen, sodass es RISC ohne Behinderung erm\u00f6glicht wird, den Anspr\u00fcchen nach zu kommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird eine Ware von RISC auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt (dies betrifft insbesondere jegliche Mitwirkungen des Product Owners), so erstreckt sich die Haftung von RISC nur auf bedingungsm\u00e4\u00dfige und fachgerechte Ausf\u00fchrung.<\/p>\n\n\n\n<p>Von\u00a0 der\u00a0 Gew\u00e4hrleistung\u00a0 ausgeschlossen\u00a0 sind\u00a0 solche M\u00e4ngel, die aus nicht von RISC bewirkter Anordnung und Installation, ungen\u00fcgender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungs\u00adbedingungen, \u00dcberbeanspruchung der Teile \u00fcber die von RISC angegebene Leistung, nachl\u00e4ssiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung\u00a0 ungeeigneter\u00a0 Betriebsmaterialien\u00a0 entstehen;\u00a0 dies gilt ebenso bei M\u00e4ngeln, die auf vom Auftraggeber beigestelltes Material zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. RISC haftet auch nicht f\u00fcr Besch\u00e4digungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosph\u00e4rische Entladungen, \u00dcberspannungen und chemische Einfl\u00fcsse zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Die Gew\u00e4hrleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem nat\u00fcrlichen Verschlei\u00df unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gew\u00e4hrleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von RISC der Auftraggeber selbst oder ein nicht ausdr\u00fccklich\u00a0erm\u00e4chtigter\u00a0Dritter an den\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 gelieferten Leistungsgegenst\u00e4nden \u00c4nderungen oder Instandsetzungen vornimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bestimmungen gelten sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr jedes Einstehen f\u00fcr M\u00e4ngel aus anderen Rechtsgr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt sechs Monate und beginnt mit der Freigabe. RISC hat die Wahl zwischen Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Leistung; f\u00fcr unwesentliche und unbehebbare oder nur mit wirtschaftlich nicht vern\u00fcnftigem Aufwand behebbare M\u00e4ngel steht RISC auch das Recht zur Zahlung eines angemessenen Preisnachlasses zu.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">17. Haftung<\/h3>\n\n\n\n<p>RISC haftet nur f\u00fcr zumindest grob fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den und in jedem Fall nur bis zur H\u00f6he des Auftragswertes.\u00a0 Dar\u00fcber\u00a0 hinausgehende\u00a0 Haftungen, insbesondere Haftungen f\u00fcr mittelbare und indirekte Sch\u00e4den (insb. Mangelfolgesch\u00e4den\u00a0 oder\u00a0 entgangene\u00a0 Gewinne)\u00a0 sind ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Werden f\u00fcr die Leistungserbringung kom\u00admerzielle EDV-Programme (Standardsoftware) eingesetzt, so wird von RISC keine Gew\u00e4hrleistung bzw. Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den bei Programmfehlern bzw. sonstigen Softwarefehlern oder Aktualisierungspflichten \u00fcbernommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Nichteinhaltung allf\u00e4lliger Bedingungen f\u00fcr Installation, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der beh\u00f6rdlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">18. Beendigung der Vertragsbeziehung, R\u00fccktritt vom Vertrag<\/h3>\n\n\n\n<p>Leistungen und Projekte gelten nach Abnahme bzw. Zusendung eines Endberichts ggf. auch Pr\u00fcfberichts oder Endpr\u00e4sentation, u.\u00e4. oder bei Personaldienstleistungen, Schulungen, u.\u00e4. unmittelbar nach Erbringung der vereinbarten Umf\u00e4nge als abgeschlossen. Allf\u00e4llige Nachbesserungsarbeiten m\u00fcssen schriftlich gesondert vereinbart werden oder neu angeboten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Kann der Auftraggeber die Voraussetzungen f\u00fcr eine Ausf\u00fchrung nicht schaffen, kann RISC die weitere Ausf\u00fchrung ablehnen. Wird die Ausf\u00fchrung durch Umst\u00e4nde verhindert, die in der Sph\u00e4re des Auftraggebers liegen oder lehnt dieser die Leistungsausf\u00fchrung ab, so beh\u00e4lt RISC den Anspruch auf Entgelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von RISC m\u00f6glich. Ist RISC mit einem Storno\u00a0 einverstanden, so\u00a0\u00a0 hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angelaufenen Kosten eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojekts zu verrechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>RISC ist berechtigt, das Vertragsverh\u00e4ltnis vorzeitig aus wichtigem Grund, der eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht, aufzul\u00f6sen (au\u00dferordentliche K\u00fcndigung), insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<p>bei Insolvenzer\u00f6ffnung oder Abweisung mangels Masse und einfachen Zahlungsverzugs; oder<\/p>\n\n\n\n<p>bei Verzug mit einer Zahlung trotz qualifizierter Mahnung (angemessener Nachfristsetzung mit R\u00fccktrittsandrohung), sofern der Zahlungsverzug nicht einen v\u00f6llig untergeordneten Leistungsumfang betrifft; oder<\/p>\n\n\n\n<p>wenn eine vereinbarte oder notwendige Mit\u00adwirkung des Auftraggebers, in welchem Umfang auch immer, trotz Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist mit R\u00fccktrittsandrohung bei nicht Erf\u00fcllung unterbleibt; oder<\/p>\n\n\n\n<p>wenn die Anweisungen und Spezifizierungsw\u00fcnsche des Auftraggebers im Rahmen der agilen Projektumsetzung derart ausufern, dass daraus eine unzumutbare Belastung f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsbetrieb von RISC entsteht, insbesondere wenn dadurch die Erf\u00fcllung vertraglicher Pflichten gegen\u00fcber anderen RISC-Kunden gef\u00e4hrdet w\u00fcrde; oder<\/p>\n\n\n\n<p>wenn der Auftraggeber rechtsgrundlos versucht den Vertag aufzul\u00f6sen, insbesondere indem er eine unberechtigte K\u00fcndigung oder Aufl\u00f6sung des Vertrags ausspricht; oder<\/p>\n\n\n\n<p>wenn die vereinbarten Geheimhaltungen oder das Abwerbeverbot nicht zur G\u00e4nze eingehalten werden; oder<\/p>\n\n\n\n<p>wenn der Auftraggeber gegen derart zentrale Vertragsbestimmungen und Verhaltensregeln verst\u00f6\u00dft, die es RISC unm\u00f6glich macht, die weitere Zusammenarbeit aufrecht zu erhalten, dazu geh\u00f6rt nicht nur das de facto Unm\u00f6glich machen der Leistungserbringung in der Sache, sondern auch diskriminierendes oder abwertendes Verhalten gegen Mitarbeiter von RISC.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">19. Loyalit\u00e4t<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Vertragsteile (Auftraggeber und RISC) verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t. Sie werden daher jede Abwerbung und Besch\u00e4ftigung, auch \u00fcber Dritte, von Mitarbeitern des jeweils anderen, die an der Realisierung der Auftr\u00e4ge gearbeitet haben, w\u00e4hrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen versto\u00dfende Vertragsteil ist verpflichtet, einen pauschalierten Schadenersatz in der H\u00f6he eines Brutto-Jahresgehaltes des betreffenden Mitarbeiters an den anderen Vertragsteil zu zahlen; der Ersatz eines dar\u00fcberhinausgehenden Schadens bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">20. Irrtum \/ <strong>laesio enormis<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Dem Auftraggeber sind die Leistungen und Qualit\u00e4ten von RISC bekannt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber verzichtet darauf, soweit nach zwingendem Recht zul\u00e4ssig, den mit RISC geschlossenen Vertrag anzufechten und eine Anpassung\u00a0\u00a0 oder\u00a0\u00a0 Aufhebung\u00a0\u00a0 geltend\u00a0\u00a0 zu machen. Anspr\u00fcche aus Verk\u00fcrzung \u00fcber die H\u00e4lfte werden ausgeschlossen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">21. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n\n\n\n<p>RISC beh\u00e4lt sich das Eigentum an s\u00e4mtlichen von ihr gelieferten Gegenst\u00e4nden bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Rechnungsbetr\u00e4ge zuz\u00fcglich Zinsen und Kosten vor. Ein Eigentumsvorbehalt des Auftraggebers wird nicht anerkannt. Der Auftraggeber tritt hiermit an RISC zur Sicherung von deren Forderungen seine Forderung aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder ver\u00e4ndert wurde, ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen B\u00fcchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat der Auftraggeber RISC die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle f\u00fcr seine Forderungseinziehung ben\u00f6tigten Angaben und Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pf\u00e4ndung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von RISC hinzuweisen und diese unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen. Auch vor dem Hintergrund der teilbaren Leistungen im Zusammenhang mit der agilen Softwareentwicklung bleibt der Eigentumsvorbehalt am Gesamtprodukt bis zur Zahlung des gesamten Auftragswertes aufrecht.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">22. Versand von E-Mails<\/h3>\n\n\n\n<p>Es wird ausdr\u00fccklich zugestimmt, dass RISC den Auftraggeber durch Newsletter \u00fcber Ver\u00adanstaltungen und Dienstleistungen von RISC per Mail informieren darf. Die Zustimmung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">23. Sonstiges<\/h3>\n\n\n\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der \u00fcbrige Inhalt dieses Vertrags nicht ber\u00fchrt. Die Vertragsteile werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen rechtlich und wirtschaftlich m\u00f6glichst nahekommt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><div class=\"wp-block-group-container alignfull \">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">24. Schlussbestimmungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Als Gerichtsstand vereinbaren gilt das sachlich zust\u00e4ndige Gericht in Linz, wobei RISC berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, sofern ein anderer Gerichtsstand gegeben ist, anh\u00e4ngig zu machen. F\u00fcr alle Streitigkeiten gilt \u00f6sterreichisches Recht, wobei ausdr\u00fccklich die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Schriftlichkeitserfordernis gem\u00e4\u00df diesen AGB wird entsprochen, wenn eine Erkl\u00e4rung per E-Mail abgegeben wird, wobei f\u00fcr den Zugang dieser Erkl\u00e4rung die gem\u00e4\u00df ECG vorgesehenen Bestimmungen gelten.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen RISC Software GmbH AGB in Textformat (DE) &#8211; 01. M\u00e4rz 2022 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr alle Rechtsgesch\u00e4fte und Auftr\u00e4ge, insbesondere f\u00fcr Forschungs- und Dienstleistungsauftr\u00e4ge, Gutachten, Sachverst\u00e4ndigent\u00e4tigkeit und Lieferungen, bei denen die RISC Software GmbH (im Folgenden \u201eRISC\u201c) Auftragnehmer ist, es sei denn Gegenteiliges ist ausdr\u00fccklich und schriftlich&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-999","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/risc.web-email.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/999","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/risc.web-email.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/risc.web-email.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/risc.web-email.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/risc.web-email.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=999"}],"version-history":[{"count":18,"href":"https:\/\/risc.web-email.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/999\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":34222,"href":"https:\/\/risc.web-email.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/999\/revisions\/34222"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/risc.web-email.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=999"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}